FAQ

Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um medizinisches Cannabis und unsere Sprechstunde.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unserer Sprechstunde und zur Therapie mit medizinischem Cannabis. Ihre Frage ist nicht dabei? Kontaktieren Sie uns – wir helfen gerne weiter.

Sprechstunde & Ablauf

Welche Voraussetzungen müssen für eine Cannabistherapie erfüllt sein?

Optimalerweise sind Ihre Beschwerden vorab abgeklärt und gegebenenfalls fachärztlich beurteilt worden. Wenn Sie trotz leitliniengerechter Therapie keine ausreichende Symptomkontrolle erreichen, kann ein Therapieversuch sinnvoll sein. Ob eine Behandlung infrage kommt, klärt immer die individuelle ärztliche Beurteilung – mehr dazu unter Indikationen.

Wie läuft eine Behandlung bei Ihnen ab?

Von der Terminbuchung über die ärztliche Abklärung bis zum Rezept und der Weiterbetreuung ist der Weg klar strukturiert und überwiegend telemedizinisch möglich. Den ganzen Ablauf in vier Schritten lesen Sie unter Ablauf.

Ist eine Onlineberatung möglich oder muss ich in die Praxis kommen?

Wir führen unsere Sprechstunden überwiegend online durch – so betreuen wir Sie flexibel und ortsunabhängig. Persönliche Termine vor Ort in Grenchen sind bei medizinischer Notwendigkeit oder besonderen Umständen möglich.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

In der Regel können wir Ihnen zeitnah einen Termin anbieten. Da die meisten Konsultationen telemedizinisch stattfinden, sind wir schweizweit erreichbar und bearbeiten Anfragen an mehreren Tagen pro Woche. Am einfachsten buchen Sie Ihren Termin direkt online oder kontaktieren uns telefonisch.

Wie lange dauert eine Konsultation?

Für das Erstgespräch nehmen wir uns bewusst Zeit, um Ihre Beschwerden, Ihre Vorgeschichte und Ihre Fragen sorgfältig zu besprechen. Spätere Verlaufskontrollen fallen meist kürzer aus. Die genaue Dauer richtet sich nach Ihrer individuellen Situation.

Kosten & Krankenkasse

Was kostet die Sprechstunde?

Unsere Sprechstunde entspricht einer regulären ärztlichen Konsultation und wird in der Regel über Ihre Grundversicherung abgerechnet (Franchise und Selbstbehalt gelten wie üblich). Auf Wunsch ist auch eine Selbstzahlung möglich. Eine ausführliche Übersicht finden Sie unter Kosten.

Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?

Die Konsultation läuft über Ihre Krankenkasse wie eine reguläre Sprechstunde (Selbstbehalt und Versicherungsbedingungen gelten). Die Cannabis-Arzneimittel selbst werden in der Regel nicht übernommen; hier kann ein Kostengutsprachegesuch eingereicht werden, dessen Bearbeitung in der Regel einige Wochen bis Monate dauert. Meist empfiehlt sich daher vorab ein selbstfinanzierter Therapieversuch. Details dazu unter Kosten.

Wie viel kostet die Therapie mit Cannabis?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten hängen von der Erkrankung, der Einnahmeform und der benötigten Dosis ab. Erfahrungsgemäss liegen sie meist zwischen rund 300 und 600 Franken pro Monat, können im Einzelfall aber stark variieren. Eine verbindliche Einschätzung erhalten Sie nach Untersuchung und Indikationsstellung in unserer Sprechstunde; auch die ausstellende Apotheke berät Sie dazu.

Fahren & Reisen

Darf ich nach Einnahme von medizinischem Cannabis Auto fahren?

Mit einer ärztlichen Verschreibung dürfen Sie grundsätzlich fahren, sofern Sie tatsächlich fahrfähig sind – führen Sie Ihr Rezept dabei stets mit. Wer nachweisen kann, THC gemäss ärztlicher Verschreibung einzunehmen, gilt allein aufgrund eines positiven THC-Nachweises nicht automatisch als fahrunfähig. Vom Fahren unter spürbarer Wirkung raten wir dennoch ausdrücklich ab.

Rechtlicher Hintergrund: In der Schweiz gilt ein analytischer Grenzwert von 1.5 µg/L (entspricht 1.5 ng/ml) THC im Blut (Art. 34 VSKV-ASTRA in Verbindung mit Art. 2 Abs. 2 VRV); die Ausnahme für ärztlich verordnetes THC ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2ter VRV. Bei Hinweisen auf eine eingeschränkte Fahrfähigkeit erfolgt eine Beurteilung durch anerkannte Sachverständige, die polizeiliche Feststellungen, ärztliche Untersuchung und chemisch-toxikologische Analyse einbeziehen (sogenanntes Drei-Säulen-Gutachten, Art. 16 SKV). Eine freiwillige Fahrfähigkeitsabklärung unter medizinischer THC-Einnahme ist möglich; die Kosten dafür tragen Sie selbst. Gerne besprechen wir das Thema individuell mit Ihnen.

Darf ich mit meinem Cannabis-Arzneimittel verreisen?

Innerhalb des Schengenraums können Sie ärztlich verschriebene Cannabis-Arzneimittel mitführen, sofern Sie eine ausgefüllte Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens dabeihaben. Diese stellt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt aus; beglaubigt wird sie von der abgebenden Stelle (Apotheke oder selbstdispensierende Ärztin bzw. Arzt). Die Bescheinigung gilt für höchstens 30 Tage, und je Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung nötig.

Ausserhalb des Schengenraums kann eine Bewilligung der Botschaft oder Behörde des Ziellandes erforderlich sein; in manchen Ländern ist die Einfuhr ganz verboten. Klären Sie die Vorschriften frühzeitig vor der Reise ab – wir unterstützen Sie dabei.

Sicherheit, Wirkung & Datenschutz

Wer kann meine Daten einsehen und wie sicher sind meine Daten?

Wie in einer gewöhnlichen Arztpraxis sind Ihre Daten bei uns sicher und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Bei der Übermittlung von Krankenakten oder anderen sensiblen Daten verwenden Sie bitte unsere sichere HIN-E-Mail-Adresse. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Was sind die Unterschiede zwischen medizinischem und illegal erworbenem Cannabis?

Medizinisches Cannabis wird unter kontrollierten Bedingungen hergestellt und ärztlich begleitet eingesetzt. Die Qualität entspricht den Normen für Arzneimittel und ist damit gleichbleibend und geprüft. Wie jedes Arzneimittel kann auch medizinisches Cannabis Nebenwirkungen haben und ist nicht für alle Menschen geeignet; eine sorgfältige ärztliche Abklärung von Indikation, Kontraindikationen und möglichen Nebenwirkungen ist deshalb unerlässlich. In der Regel wird ein «High»-Gefühl vermieden, und auf das Rauchen («Kiffen») als Einnahmeform wird verzichtet, da dies gesundheitsschädlich ist und ein Suchtrisiko birgt.

Auf dem Schwarzmarkt werden hingegen oft Sorten mit sehr hohem THC-Gehalt verkauft, sodass Überdosierungen möglich sind. Zudem finden sich häufig Verunreinigungen durch Pilzbefall, Bakterien oder chemische Stoffe; teils werden sogar synthetische Cannabinoide aufgebracht, die im Verdacht stehen, schwere Nebenwirkungen bis hin zu Todesfällen zu verursachen. (Quelle: BAG)

Wann wirkt die Therapie?

Wann und wie deutlich eine Wirkung eintritt, ist individuell sehr unterschiedlich und hängt vom Beschwerdebild, vom Präparat, von der Einnahmeform und von der Dosis ab. In der Regel wird die Therapie einschleichend dosiert, sodass sich die geeignete Dosierung über einige Tage bis Wochen einstellt. Ob und wie gut eine Behandlung bei Ihnen anschlägt, zeigt sich meist im Rahmen eines begleiteten Therapieversuchs.

Macht medizinisches Cannabis abhängig?

Ein Abhängigkeitsrisiko lässt sich nicht vollständig ausschliessen, gilt im ärztlich begleiteten und kontrollierten Rahmen jedoch als gering. Wir dosieren bewusst zurückhaltend, verzichten auf das Rauchen («Kiffen») als Einnahmeform und kontrollieren die Therapie engmaschig. Bei bestehender oder früherer Suchterkrankung prüfen wir besonders sorgfältig und raten in vielen Fällen von einer THC-haltigen Therapie ab.

Abhängig von Cannabis? Wo erhalte ich Hilfe?

Haben Sie eine Suchterkrankung oder entsprechende Symptome im Rahmen Ihres Cannabiskonsums? Gerne verweisen wir Sie an eine der vielen Beratungsstellen, zum Beispiel die Schweizer Suchthilfe. Dort finden Sie weitere Informationen und einen Selbsttest. Eine Begleitung bei Suchterkrankungen oder Unterstützung bei Freizeitkonsum bieten wir nicht an.

Bereit für ein unverbindliches Gespräch?

Wir nehmen uns Zeit für Sie und prüfen gemeinsam, ob eine Cannabistherapie infrage kommt.