ANGEBOT
Wir sind Vorreiter in der spezialisierten Versorgung mit Therapien im Bereich Cannabisarzneimittel.
Wir betrachten es als unsere Aufgabe, den medizinischen Nutzen der Cannabispflanze bei
diversen Krankheitsbildern überlegt auszuschöpfen.
Durch unsere wissenschaftliche und persönliche Herangehensweise bieten wir eine holistische Betreuung
aller Patientinnen und Patienten an, die von einer Therapie mit Cannabis profitieren.
So funktioniert es
01
Sie haben eine medizinische Indikation für Cannabis
Haben Sie chronische Schmerzen, Spastizität, Übelkeit oder sonstige Beschwerden (s. Indikationen für Medizinisches Cannabis), die Sie im Alltag einschränken und beschäftigen? Erreichen Sie keine ausreichende Symptomkontrolle durch bisherige verschriebene Medikamente/Therapien? Dann sind Sie bei uns richtig.
02
Lassen sie sich durch Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt überweisen
Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt kennt Ihre Krankengeschichte am besten. Sprechen Sie mit ihm/ihr über Ihren Wunsch und lassen Sie sich mitsamt der kompletten Patientenakte an uns überweisen.
03
Oder melden Sie sich selbst an
Berücksichtigen Sie bitte vorgängig, dass je nach Ihrem gewählten Versicherungssystem eine Überweisung oder eine Freischaltung bei Ihrer Versicherung gefordert wird.
Benutzen Sie anschliessend das unten verlinkte "Kontaktanfrage" Formular, wir werden uns in Kürze telefonisch bei Ihnen melden.
04
Übermitteln Sie uns alle Informationen
Wir arbeiten gemeinsam mit der Plattform Docdok zusammen. Nach telefonischer Überprüfung Ihrer Personalien durch uns, werden Sie eingeladen, eine App auf Ihrem Smartphone zu installieren. Diese ermöglicht Ihnen, direkt mit uns geschützt online in Kontakt zu treten, sowie spezifische Terminbuchungen vorzunehmen.
Hierbei erhalten Sie auch notwendige Formulare, welche Sie ausfüllen und uns retournieren können.
05
Sie kommen in unsere Sprechstunde
Wir freuen uns, Sie persönlich kennenzulernen.
Um eine klinische Einschätzung und ggf. Untersuchung vornehmen zu können, möchten wir Sie vor Ort in Grenchen willkommen heissen. Für detaillierte Informationen zur Anfahrt, klicken Sie hier.
07
06
Weiterbetreuung
Wir sind für Sie da und möchten Sie bei der Therapie begleiten. Im engmaschigen Kontakt passen wir diese laufend an Ihre Bedürfnisse an. Auch stehen wir bei Problemen oder Unklarheiten mit Rat und Tat zur Seite.
Mit dem Rezept zur Apotheke oder per Post
Es gibt mehrere Wege, wie Sie zu Ihrem verschriebenen Arzneimittel kommen.
Das von uns ausgestellte Rezept können Sie prinzipiell in jeder beliebigen Apotheke einlösen, welche das Produkt meist extern bestellt.
Alternativ beziehen Sie die Medikamente direkt in einer auf Cannabis-Magistralrezepturen spezialisierten Apotheke. Eine weitere Option ist, sich das Medikament direkt nach Hause liefern zu lassen. Wir versenden Ihr Rezept hierfür an eine unserer empfohlenen Apotheken. Gerne beraten wir Sie diesbezüglich in unserer Sprechstunde.
RECHTSLAGE
Das revidierte Betäubungsmittelgesetz (August 2022) stuft THC-haltige Cannabis-Arzneimittel als kontrollierte Betäubungsmittel ein. Damit unterliegen diese dem Bewilligungs- und Kontrollsystem von Swissmedic. Eine spezielle Bewilligung des BAG für die medizinische Anwendung ist nicht mehr erforderlich.
Für Ärztinnen und Ärzte ist es aktuell möglich, im Rahmen des allgemeinen Grundsatzes der Therapiefreiheit THC-haltige Cannabis-Arzneimittel zu verschreiben. Dies ohne eine spezielle Bewilligung des BAG einholen zu müssen.
KOSTEN
Unser Praxisangebot umfasst dieselben Tarifleistungen wie eine hausärztliche Sprechstunde. Die Kosten hierfür werden über Ihre Grundversicherung abgerechnet. Unsere Konsultationen werden Ihrer Krankenkasse direkt in Rechnung gestellt (Tiers payant). Dies ermöglicht Ihnen einen reibungslosen Ablauf.
Cannabis-Arzneimittel werden (aktuell) leider weder von der Grundversicherung, noch der Zusatzversicherung direkt finanziert und können eine finanzielle Belastung darstellen. Der Kostenpunkt ist sehr individuell, liegt jedoch durchschnittlich bei 300-600 CHF monatlich. Indem wir ein Kostengutsprachegesuch bei Ihrer Krankenkasse einfordern, versuchen wir zumindest eine Teilübernahme der Kosten zu bewirken.
In der Regel empfiehlt sich vorgängig ein selbstfinanzierter Therapieversuch über zwei Monate, um als wichtigstes Argument für die Kostengutsprache die Wirkung der Therapie belegen zu können. Die Kostengutsprachenbearbeitung bei der Krankenkasse kann ebenfalls in seltenen Fällen bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Es empfiehlt sich also, dass Sie finanziell darauf vorbereitet sind, die Arzneimittelkosten selbst tragen zu können.
FAHRTÜCHTIGKEIT
In der Schweiz herrscht ein grundsätzliches Verbot für das Führen von Motorfahrzeugen unter dem Einfluss von THC, mit einem analytischen Grenzwert von 1.5 μg/L = 1.5ng/ml THC im Blut.
Gemäss Art. 2 Abs. 2ter VRV gilt für Personen mit Nachweis einer THC-basierten medizinischen Behandlung gemäss ärztlicher Verschreibung, dass die Fahrunfähigkeit nicht per se gegeben sein muss. Im Falle einer polizeilichen Verkehrskontrolle mit Nachweis von THC im Blut, folgt die Beurteilung der Fahrfähigkeit gemäss einem 3-Säulen-Gutachten nach Art. 16 Abs. 2 SKV. Hiernach beurteilt der oder die Sachverständige die Fahrfähigkeit unter Zugrundelegung der Feststellungen der Polizei, der nachfolgenden ärztlichen Untersuchung sowie der chemisch-toxikologischen Analyse-Ergebnisse.
Weiter zum Fachbericht.
Wir raten Ihnen prinzipiell vom Lenken eines Fahrzeugs unter THC Einnahme ab. Eine Fahrfähigkeitsabklärung unter medizinischer THC Einnahme kann jedoch auf freiwilliger Basis erfolgen, die Kosten hierfür werden selbst getragen.
REISEN
Das Reisen und mitführen von Cannabisprodukten beinhaltet einige Hürden und Limitationen.
Im Schengenraum gilt:
Bei Reisen bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln bzw. Cannabisarzneimitteln erfolgen, sofern eine ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jjedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
In Länder ausserhalb des Schengenraumes gilt:
Bestimmte Länder verlangen eine Bewilligung für das Mitführen von Arzneimitteln mit kontrollierten Substanzen. Vor einer Reise muss rechtzeitig durch den Patienten bei der konsularischen Vertretung oder der zuständigen Behörde des bereisten Landes abgeklärt werden, ob eine Bewilligung verlangt wird. Falls eine solche benötigt wird, muss diese bei der zuständigen nationalen Behörde des bereisten Landes angefordert werden.
In gewissen Ländern sind gewisse Substanzen auch komplett verboten, sodass ein legales Mitführen dieser Substanzen nicht möglich ist.
KRANKENKASSEN
Unser Sprechstundenangebot bei Metamedical umfasst dieselben Leistungen, welche von der Grundversicherung anerkannt sind. Wie bei einem hausärztlichen Besuch werden unsere Konsultationen den Krankenkassen in Rechnung gestellt (Tiers payant). Dies ermöglicht unseren Patientinnen und Patienten einen reibungslosen Zugang zu unseren Dienstleistungen. Auch arbeiten wir in regem Kontakt mit Krankenkassen zusammen, im Falle eines Kostengutsprachegesuchs . Wir arbeiten laufend daran, die Prozesse bzgl. unserer Kostengutsprachegesuche so effizient, sinnvoll und erfolgsversprechend wie möglich zu gestalten.